Wien als Bundeshauptstadt
Wien ist die Hauptstadt der Republik Österreich. Hier sind alle Einrichtungen zu finden, die für
die Führung eines demokratischen Staates nötig sind.
Der Bundespräsident als Staatsoberhaupt hat seinen Amtssitz in der Hofburg. Er wird von den
Österreicher*innen direkt auf sechs Jahre gewählt. Seine Aufgaben sind sehr umfangreich. So
ist er der Oberbefehlshaber des Bundesheeres, ernennt den Bundeskanzler und auf dessen
Vorschlag die Regierungsmitglieder, kann aber auch den Nationalrat auflösen.
Der Chef der Regierung ist der Bundeskanzler, der sein Amt im Bundeskanzleramt am
Ballhausplatz ausübt. Ihm stehen der Vizekanzler/die Vizekanzlerin, Minister*innen sowie
Staatssekretär*innen zur Seite. Diese Personen bilden die Bundesregierung. Die Zahl der
Bundesministerien und Staatssekretariate wechselt von Regierung zu Regierung. So gibt es
etwa ein Innen-, Verteidigungs-, Bildungs-, Außenministerium u. a. Die Ministerien sind über
ganz Wien verteilt und oft in prunkvollen ehemaligen Palais untergebracht, das
Bildungsministerium etwa im Palais Starhemberg am Minoritenplatz.
Im Parlament (Hohes Haus) tagt der Nationalrat, der aus 183 vom Volk gewählten
Abgeordneten besteht. Sie gehören verschiedenen politischen Parteien an. In einer
Plenarsitzung kommen sie alle zusammen. In Ausschüssen wird über bestimmte
Aufgabenbereiche beraten. Häufig geht es dabei um die Erstellung von Gesetzen, was die
Aufgabe des Nationalrats ist. Es gibt noch den Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer im
Parlament, mit 61 Mitgliedern. Er bestätigt die im Nationalrat beschlossenen Gesetze. In der
Bundesversammlung treffen sich Nationalrat und Bundesrat gemeinsam, was sehr selten ist.
Das Parlamentsgebäude gehört zu den großen Ringstraßenbauten und ist im neogriechischen
Stil erbaut. Griechenland ist der Ursprung der Demokratie. Demokratie bedeutet Herrschaft
durch das Volk.
Bei einer Nationalratswahl, die in der Regel alle fünf Jahre stattfindet, werden die
verschiedenen Parteien vom Volk gewählt. Zu diesen gehören die Sozialdemokratische Partei
Österreichs (SPÖ), Die neue Volkspartei (ÖVP), die Grünen, die Freiheitliche Partei Österreichs
(FPÖ), das Neue Österreich (NEOS) und andere. Gewinnt eine Partei mehr als 50% der
Stimmen, hat sie die absolute Mehrheit und kann die Regierung stellen. Erreicht eine Partei
weniger als 50%, muss eine Koalition mit anderen Parteien gebildet werden. Der
Bundespräsident betraut üblicherweise den Spitzenkandidaten der stimmenstärksten Partei
mit der Regierungsbildung. Er ernennt auch den Bundeskanzler. In der Regel entscheidet er
sich für den Spitzenkandidaten oder den Parteiobmann oder die Parteiobfrau dieser Partei. Der
zukünftige Bundeskanzler sucht in Regierungsverhandlungen Personen für die Ministerämter
und schlägt diese dem Bundespräsidenten vor. Ist der Bundespräsident mit diesen Personen
einverstanden, gelobt er die neue Bundesregierung an.